EINE BESONDERHEIT DES DEUTSCHEN ERBRECHTS: DER PFLICHTTEIL

Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil

Die Bestimmungen zur Vererbung unterscheidet sich von Land zu Land. Nicht in allen Staaten dieser Welt gibt es die Pflichtteilsrecht. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehegatte und die direkten Abkömmlinge - leibliche und adoptierte Kinder, Enkelkinder und Urenkel – anspruchsberechtigt sind. Sie erhalten vom Erbe daher auch einen Teil, sol

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